Infos für Jugendhilfefachkräfte

Seit unserer Gründung 1997 arbeiten wir eng mit den KollegInnen der Regionalteams und Psychosozialen Dienste der bezirklichen Jugendämter Berlins und verfügen über umfassende Erfahrungen, insbesondere auch im im Grau- und Gefährdungsbereich. 

Als freier Träger der Jugendhilfe bieten wir im Rahmen der Hilfen zur Erziehung

nach §27.3 KJHG an. 

Aufsuchende Familientherapie und Mobiles Familientherapeutisches Clearing kommen regelmäßig auch bei (vermuteter oder manifester) Kindeswohlgefährdung als Auflage des Jugendamtes im Zwangskontext zum Einsatz.