Die Kosten für eine Therapie oder Beratung variieren je nach Dauer und Intensität und werden in der Regel von den Beteiligten selbst getragen. Paar- und Einzeltherapien müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Kosten für Familientherapie nach §27.3 KJHG mit öffentlichen Trägern abrechnen. Dies können wir im telefonischen Erstkontakt klären.
Bitte erfragen Sie unsere Konditionen telefonisch.